Zweckentfremdung Garage: was ist eigentlich alles erlaubt?

Zweckentfremdung Garage: Was Sie vor der Nutzung der Garage als Werkstatt oder Lagerraum wissen sollten

Die Zweckentfremdung der Garage als zusĂ€tzlicher Lagerraum oder Hobbywerkstatt ist weit verbreitet. Da vielerorts die ParkplĂ€tze knapp sind ist der kurze und trockene Weg vom Auto ins Haus gerade bei KĂ€lte und Regen sehr. Das bietet sich eine eigene Garage als funktionale Lösung fĂŒr natĂŒrlich an, vor allem wenn Sie sich nicht nur zum Abstellen des Autos, sondern auch fĂŒr andere Zwecke nutzen lĂ€sst. Bei der streng genommenen Zweckentfremdung der Garage ist jedoch Vorsicht geboten, denn beispielsweise ist die Nutzung der Garage als Werkstatt oder als Lagerraum nur unter bestimmten UmstĂ€nden zulĂ€ssig. Wie dĂŒrfen Sie die eigene Garage also nutzen und welche Regeln und Vorschriften, sollten dabei unbedingt beachtet werden? Durch Fenster, Steckdosen und teilweise auch Beheizung ist die alternative Verwendung der Garage als Werkstatt fĂŒr viele Garagenbesitzer sehr naheliegend und die Garage wird zu weit mehr als nur dem Ort, an dem Sie Ihr Auto abstellen können. Wann genau gelten Garagen mit einer Nutzung abseits des Parkens als zweckentfremdet und was bedeutet das ĂŒberhaupt?

Werkstatt, Lagerraum & andere Zweckentfremdung der Garage: Was darf in Garagen gelagert werden und wie genau sieht die Rechtslage bei einer Zweckentfremdung aus?

Wenn eine Garage als Lagerraum oder Werkstatt genutzt wird gibt es natĂŒrlich entsprechende Vorschriften. Was darf nun aber in Garagen gelagert werden und was genau sagen die deutschen Vorschriften dazu? Hier finden Sie Tipps, um im bĂŒrokratischen Wirrwarr den Durchblick zu behalten und mit Ihrer Garagennutzung auf der sicheren Seite bleiben. In Deutschland gelten die sogenannten Garagenverordnungen, welche sich aus GarVO, GaVO oder GaStellV zusammensetzen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und legen fest, ob und wie z.B. die Garage als Werkstatt oder als LagerstĂ€tte genutzt werden darf. Die meisten Garagennutzer orientieren sich jedoch an der Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU. Diese beinhaltet die Zweckbestimmung einer Garage, welche im Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht. Zudem klĂ€ren die Garagenverordnungen der BundeslĂ€nder die Frage, was in Garagen gelagert werden darf. Es gilt dabei zu beachten, dass die Garage immer genug Platz fĂŒr mindestens ein Auto bietet. Da Garagen den öffentlichen Verkehrsraum und die Parksituation auf den Straßen entlasten sollen, mĂŒssen Sie laut Verordnung auch so genutzt werden. Das gilt fĂŒr private und fĂŒr gemietete Garagen gleichermaßen. Die Schwelle zur Stellung eines Bauantrages fĂŒr Garagen ist deshalb vergleichsweise niedrig, da es sich bei einer Garage um ein Bauwerk handelt, welches nicht einfach frei genutzt werden darf. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein typisches Einzelmodell oder ein Bauwerk in einer anderen GaragengrĂ¶ĂŸe handelt. Wollen Sie also Ihre Garage als Werkstatt oder Lagerraum zweckentfremden, dann mĂŒssen Sie die passende Baugenehmigung beantragen.

Ab wann gilt die Nutzung als Zweckentfremdung und in welchen FĂ€llen ist die Zweckentfremdung der Garage zu melden?

Auf die Fragen „Was darf in Garagen gelagert werden“ und „Muss ich die Zweckentfremdung der Garage melden“ gibt es aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile zum Thema durchaus detaillierte Antworten. Zu den Dingen, die in der Garage gelagert werden dĂŒrfen, zĂ€hlen unter anderem alle GegenstĂ€nde, die einen direkten Bezug zum Auto haben. So ist zum Beispiel die Aufbewahrung von Kindersitzen, Autoreifen, DachgepĂ€cktrĂ€gern & Dachboxen, Wagenhebern, Werkzeugen sowie FlĂŒssigkeiten wie Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger in der Garage zulĂ€ssig. Sie mĂŒssen also keinen neuen Platz fĂŒr Ihre Winterreifen finden. Die Lagerung von brennbaren GegenstĂ€nden, Farben und Lacken ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet und könnte ein Grund fĂŒr aufmerksame Nachbarn sein, die Zweckentfremdung Ihrer Garage zu melden. Zu brennbaren GegenstĂ€nden zĂ€hlt ĂŒbrigens auch der Kraftstoff fĂŒr den Wagen, fĂŒr den allerdings eine Sonderregelung gilt. Hier muss im jeweiligen Bundesland die erlaubte Menge und die Art der Lagerung beachtet werden, informieren Sie sich also am besten vorab, was fĂŒr Ihr Bundesland und damit fĂŒr Ihre Garage gilt. Sollten Sie in NRW leben, haben Sie zudem seit dem 01.01.2019 die offizielle Erlaubnis, ihr Fahrrad in der Garage lagern zu dĂŒrfen. Im Rest des Bundesgebiets ist das leider weiterhin nicht erlaubt.

Darf ich meine Garage als Werkstatt nutzen?

Darf ich meine Garage als Werkstatt nutzen? Diese Frage stellen sich viele Garagenbesitzer, denn nachmittags in der Sonne am eigenen Auto schrauben oder den Lack zum GlĂ€nzen bringen, ist ein weitverbreitetes Hobby in Deutschland. Manchmal ist das sogar erlaubt, abhĂ€ngig von Ihrem Mietvertrag. In den meisten MietvertrĂ€gen fĂŒr Garagen ist ein Vertragszweck aufgefĂŒhrt, der speziell die Nutzung der Garage betrifft. Hier kann auch die Nutzung der Garage als Werkstatt mitangefĂŒhrt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie den Umfang einer Vertragszweck-gemĂ€ĂŸen Nutzung durch eine Auslegung ermitteln. Auch die Aufbewahrung von FahrrĂ€dern, MotorrĂ€dern, Regalen und ArbeitsflĂ€chen kann in dieser Auslegung noch einmal gesondert erlaubt werden. Sind Sie selbst der Besitzer Ihrer Garage, so können Sie bei Ihrem zustĂ€ndigen Bauamt eine NutzungsĂ€nderung beantragen, um Ihre Garage als Werkstatt zu verwenden. Bauliche Änderungen dĂŒrfen allerdings nur im Rahmen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen werden. Neben der Brandschutzverordnung, die Sie natĂŒrlich bei der Garagennutzung unbedingt einhalten mĂŒssen, ist aber auch wichtig, dass sich niemand durch den LĂ€rm in Ihrer Garage gestört fĂŒhlt. Bei tĂ€glichem WerkstattlĂ€rm aus Ihrer Garage kann es vorkommen, dass sich Nachbarn beschweren und im Zweifelsfall mĂŒssen Sie die TĂ€tigkeiten in Ihrer Garage entsprechend anpassen oder einschrĂ€nken. Um solchen VorfĂ€llen vorzubeugen, lohnt es sich, schon bei der Erstausstattung der Garage an ausreichend viele Fenster, TĂŒren und anderes Garagenzubehör zu denken. Fenster, TĂŒren und leistungsstarke Lichtelemente sorgen fĂŒr passenden Klima und gute LichtverhĂ€ltnisse in der Garage, halten die LĂ€rmbelĂ€stigung in Schach und sorgen dafĂŒr, dass Sie die Nachbarn nicht durch ArbeitslĂ€rm stören.

SchĂŒtzen Sie sich und verhindern Sie die unzulĂ€ssige Zweckentfremdung Ihrer Garage

Zur sicheren und legalen Nutzung Ihrer Garage ist der wichtigste Tipp: beachten Sie die behördlichen Vorschriften in Ihrem Bundesland und lesen Sie sich die Garagenverordnung genauestens durch, wenn Sie die Zweckentfremdung Ihrer Garage planen. Stellen Sie sich selbst die Frage: Brauche ich eine Garage, eine Werkstatt oder doch einen Lagerraum? Nutzen Sie den Raum ohne Zulassung durch ZweckĂ€nderung anderweitig, ist das eine illegale Zweckentfremdung der Garage, die Folgen haben kann. Achten Sie vor dem Unterschreiben eines Mietvertrags fĂŒr die Garage also auf die vertraglich festgeschriebene Nutzung. DĂŒrfen Sie neben Autoreifen auch Ihr Fahrrad abstellen? Wie viel Kraftstoff dĂŒrfen Sie lagern? Unangenehme Folgen einer Zweckentfremdung der Garage können hohe Bußgelder und auch die KĂŒndigung Ihrer gemieteten Garage sein. Sollten Sie Ihre Garage auf einem gemieteten GrundstĂŒck gebaut haben, kann der GrundstĂŒckseigentĂŒmer auch hier den Vertrag kĂŒndigen. Dieser kann die Garage dann selbst nutzen oder weitervermieten. Zwar wird Ihnen eine EntschĂ€digungssumme ausgezahlt, Ă€rgerlich wĂ€re es jedoch trotzdem aufgrund eines Fehlers die eigene Garage zu verlieren. Vorsicht und ausfĂŒhrliches Informieren haben vor der alternativen Garagennutzung also absolute PrioritĂ€t.

Falls Sie unbewusst eine Zweckentfremdung Ihrer Garage vorgenommen haben, atmen Sie in Ruhe noch einmal durch. Die zustĂ€ndige Bauaufsicht wird nicht vom einen auf den anderen Tag vor Ihrer HaustĂŒr stehen. Nur selten wird die Zweckentfremdung einer Garage vor Ort geprĂŒft und wenn, mĂŒssen sich die Beamten vor ihrem Besuch bei Ihnen anmelden. SpĂ€testens dann sollten Sie aber Ihre Garage aufrĂ€umen, da sonst Bußgelder fĂ€llig werden können. Auch ein Gerichtsverfahren sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da die meisten FĂ€lle vor Gericht zugunsten des Staates ausfallen. Dann doch lieber mal den Besen in die Hand nehmen, die Garage ausmisten und sich so eine Menge Stress durch die Zweckentfremdung der Garage ersparen.